Prüfungen von Ladestationen bzw. Ladesäulen

E. Özkan Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Allgemeine Informationen

Die Ladestationen bzw. Ladesäulen stellen elektrische Einrichtungen dar, die auch gemäß VDE 0100-600 einer Erstprüfung und nach VDE 0105-100/A1 der Wiederholungsprüfung zu unterziehen sind. Hierbei sind die weiteren Anforderungen der VDE 0122 und VDE 0100-722 zu berücksichtigen. Bei öffentlich zugänglichen Ladepunkten ist die Ladesäulenverordnung zu beachten. Die Anlagen unterliegen ebenfalls der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DGUV V3/V4.

Ladesäule-Ladestation-Wallbox

Ladestationen bzw. Ladesäulen

Der Typ-2 Stecker für AC-Ladestationen bzw. Ladesäulen stellt ein „quasi“-Standard in Europa dar. Die Prüfung wird mittels eines Installationstesters und eines Adapters durchgeführt. Mit Hilfe des Adapters können Bemessung der Ladeleitungsgarnitur (Proximity Pilot) und der Fahrzeugstatus (Communication Pilot) simuliert werden. 

Die Prüfungen sind entsprechend DGUV V3/V4 wiederkehrend durchzuführen.

 

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