Baurechtliche Prüfung von Brandmeldeanlagen BMA

E. Özkan Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Allgemeine Informationen

Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.

Die Prüfungen nach Baurecht sind:

  • vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
  • innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)

durchführen zu lassen.

Brandmelder BMA

Brandmeldeanlagen (BMA)

Die Brandmeldeanlage ist als integraler Bestandteil des Brandschutzes zu sehen. Durch ihre Aufgaben der Brandfrüherkennung, Lokalisierung, Alarmierung von Feuerwehr und der betroffenen Personen sowie die Ansteuerung von Brandschutzeinrichtungen stellt sie sich als Kernelement des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes dar.

Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Brandmeldeanlagen gefordert. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Brandmeldeanlagen gestellt werden.

Prüfbeschreibung

Die Prüfung der Brandmeldeanlage (BMA) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt.
Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Brandmeldeanlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Brandmeldeanlage mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.

Brandmeldeanlagen (BMA) in baulichen Anlagen

Erst- & wiederkehrende Prüfungen von Brandmeldeanlagen (BMA) in zum Beispiel:

  • Garagen
  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Industriebauten
  • Schulen
  • Einrichtungen zum Zwecke der Pflege oder Betreuung
  • Krankenhäuser 
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Bahnhofsanlagen
  • Rechenzentren
  • Flughäfen
  • Forschungseinrichtungen

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