Baurechtliche Prüfung von elektrischen Anlagen ELT

E. Özkan Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Allgemeine Informationen

Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.

Die Prüfungen nach Baurecht sind:

  • vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
  • innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)

durchführen zu lassen.

Klemmleiste-Elektro

Elektrische Anlagen

Die elektrische Anlage stellt das Grundgerüst des Gebäudes bezüglich der elektrischen Energieversorgung dar. Gemäß Energiewirtschaftsgesetz §49 sind Energieanlagen so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind hierbei (vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften) zu beachten. Bei Anlagen zur Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Elektrizität wird bei Anwendung der VDE-Vorschriften vermutet, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden.

Prüfbeschreibung

Die baurechtliche Prüfung von elektrischen Anlagen (ELT) wird gemäß der entsprechenden Landesvorschrift durchgeführt.
Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die elektrische Anlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der elektrischen Anlagen mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.

Elektrische Anlagen in baulichen Anlagen

Erst- & wiederkehrende Prüfungen von elektrische Anlagen in zum Beispiel:

  • Garagen
  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Industriebauten
  • Schulen
  • Einrichtungen zum Zwecke der Pflege oder Betreuung
  • Krankenhäuser 
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Bahnhofsanlagen
  • Rechenzentren
  • Flughäfen
  • Forschungseinrichtungen

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