Baurechtliche Prüfung von Sicherheitsstrom-versorgungsanlagen SSV

E. Özkan Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Allgemeine Informationen

Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.

Die Prüfungen nach Baurecht sind:

  • vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
  • innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)

durchführen zu lassen.

Sachverständige-SSV-NEA

Sicherheitsstromversorgungsanlagen

Sicherheitsstromversorgungsanlagen sollen bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung den Betrieb der sicherheitstechnischen Einrichtungen durch Bereitstellung der elektrischen Energie sicherstellen. Abhängig von der Art und Nutzung der baulichen Anlage werden in Verordnungen bzw. Richtlinien der Einsatz von Sicherheitsstromversorgungsanlagen gefordert und die zu versorgenden Anlagen beschrieben. Darüber hinaus kann im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses Anforderungen an Sicherheitsstromversorgungsanlagen gestellt werden.

Prüfbeschreibung

Die Prüfung der Sicherheitsstromversorgungsanlage (SSV) wird entsprechend den Muster-Prüfgrundsätzen der IS-Argebau durchgeführt.
Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen werden die Anforderungen an die Sicherheitsstromversorgung ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Sicherheitsstromversorgung mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen geprüft.
Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.

Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV, NEA) in baulichen Anlagen

Erst- & wiederkehrende Prüfungen von Sicherheitsstromversorgungsanlagen (SSV, NEA) in zum Beispiel:

  • Garagen
  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Industriebauten
  • Schulen
  • Einrichtungen zum Zwecke der Pflege oder Betreuung
  • Krankenhäuser 
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Bahnhofsanlagen
  • Rechenzentren
  • Flughäfen
  • Forschungseinrichtungen

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