Prüfungen nach Baurecht
E. Özkan Ingenieur- und SachverständigenbüroAllgemeine Informationen
Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.
Die Prüfungen nach Baurecht sind:
- vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
- unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
- innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)
durchführen zu lassen.
Prüfungen nach Baurecht
Brandmeldeanlagen
BMA
Alarmierungsanlagen
ENS|ELA|SAA
Sicherheits-stromversorgungsanlagen
SSV|NEA
Sicherheits-beleuchtungsanlagen
SIBEL
Elektrische Anlagen
ELEKTRO
Blitzschutzanlagen
BLITZ
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