Prüfungen nach Baurecht

E. Özkan Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Allgemeine Informationen

Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.

Die Prüfungen nach Baurecht sind:

  • vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
  • innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)

durchführen zu lassen.

Prüfungen nach Baurecht

Brandmeldeanlagen

BMA

Alarmierungsanlagen

ENS|ELA|SAA

Sicherheits-stromversorgungsanlagen

SSV|NEA

Sicherheits-beleuchtungsanlagen

SIBEL

Elektrische Anlagen

ELEKTRO

Blitzschutzanlagen

BLITZ

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