Baurechtliche Prüfung von Blitzschutzanlagen

E. Özkan Ingenieur- und Sachverständigenbüro

Allgemeine Informationen

Gemäß der jeweiligen Prüfverordnungen der Bundesländer (z.B. TPrüfV Hessen) müssen in bestimmten Sonderbauten die baurechtlich geforderten technischen Anlagen hinsichtlich der Wirksamkeit und Betriebssicherheit, in einigen Bundesländern auch das bestimmungsgemäße Zusammenwirken der Anlagen, durch bauaufsichtlich anerkannte Sachverständige (Prüfsachverständige) geprüft werden.

Die Prüfungen nach Baurecht sind:

  • vor Nutzungsaufnahme der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der baulichen Anlage
  • unverzüglich nach wesentlicher Änderung der technischen Anlage sowie
  • innerhalb einer vorgegebenen Frist (Wiederkehrende Prüfungen, je nach Anlage und Bundesland 1-6 Jahre)

durchführen zu lassen.

Sachverständige-Blitzschutz

Blitzschutzanlagen

Gemäß Bauordnung der Bundesländer sind in baulichen Anlagen, bei denen nach Lage, Bauart oder Nutzung Blitzschlag leicht eintreten oder zu schweren Folgen führen kann, mit dauernd wirksamen Blitzschutzanlagen zu versehen. Im Rahmen des Baugenehmigungsprozesses können Anforderungen an eine Blitzschutzanlage für die bauliche Anlage gestellt werden. Heutzutage kann man für die Errichtung und den Betrieb von Blitzschutzanlagen die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) als allgemein anerkannte Regel der Technik heranziehen.

Prüfbeschreibung

Die Prüfung der Blitzschutzanlage wird gemäß der allgemein anerkannten Regeln der Technik durchgeführt.
Anhand der Genehmigungsunterlagen und der weiteren bereitzustellenden Unterlagen (z.B. Risikoanalyse nach VDE 0185-305-2) werden die Anforderungen an die Blitzschutzanlage ermittelt. Anschließend wird die Übereinstimmung der Ausführung der Blitzschutzanlage mit den bauordnungsrechtlichen und normativen Anforderungen geprüft.
Bei der Beurteilung des Anlagenzustands werden die zum Errichtungszeitpunkt gültigen baurechtlichen Anforderungen und normativen Vorgaben zugrunde gelegt.

Blitzschutzanlagen in baulichen Anlagen

Erst- & wiederkehrende Prüfungen von Blitzschutzanlagen in zum Beispiel:

  • Garagen
  • Hochhäuser
  • Verkaufsstätten
  • Versammlungsstätten
  • Beherbergungsstätten
  • Industriebauten
  • Schulen
  • Einrichtungen zum Zwecke der Pflege oder Betreuung
  • Krankenhäuser 
  • Büro- und Verwaltungsgebäude
  • Bahnhofsanlagen
  • Rechenzentren
  • Flughäfen
  • Forschungseinrichtungen

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